Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk

Vita

Klaus Riekenbrauk hat in Bochum und Köln Rechtswissenschaften studiert und in Münster zu einem verfassungsrechtlichen Thema promoviert. Er war nach dem 2. Juristischen Staatsexamen zunächst Studienleiter im Gustav-Stresemann-Institut (Fachbereich: Recht und Politik) und arbeitete danach bis 1994 als Rechtsanwalt in Düsseldorf und Köln mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung. In der Folgezeit war er bis 2016 an der Hochschule Düsseldorf im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften tätig; zu seinen Schwerpunkten gehörten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Jugendhilferecht und Menschenrechte. Zuletzt hat er an der Konzipierung und Durchführung des Weiterbildungsstudiums zur „Psychosozialen Prozessbegleitung“ an der Hochschule Düsseldorf mitgewirkt. Er übt seine Tätigkeit als Rechtsanwalt weiterhin in Düsseldorf aus. Seit 1997 ist Klaus Riekenbrauk Vorsitzender der Brücke Köln e.V., einer Einrichtung der freien Jugendstraffälligenhilfe. Er war Mitbegründer der Initiative „Bürger beobachten die Polizei“ in Düsseldorf und Köln sowie des „Kölner Vereins gegen die Abschiebung von ausländischen Jugendlichen“ und ist Mitglied in den Kölner Vereinen „Öffentlichkeit gegen Gewalt“ und „Rom e.V.“ sowie in dem Verein „Gemeinsam für Vielfalt“ in Unkel.

 

Arbeitsschwerpunkte

  • Straf- und Jugendstrafrecht
  • Jugendhilferecht
  • Datenschutz
  • Psychosoziale Prozessbegleitung
  • Menschenrechte

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