Datenschutzrechtliche Aspekte der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung.

Workshop am 14.03.2018 VON 09:30 BIS 16:30 UHR


Es ist kein Zufall, dass wir uns dem Thema „Datenschutz“ im Anschluss an den Workshop „Strukturen und Vernetzung in der Radikalisierungsprävention“ widmen. In der Praxis zeigt sich, dass zwischen den beiden Themen regelmäßig ein Zusammenhang besteht. Wenn es bei Vernetzung darum geht, verschiedene Akteure zusammenzubringen, um einen Informationsaustausch zu ermöglichen, von dem die Präventionsarbeit insgesamt profitiert, sind es nicht selten datenschutzrechtliche Aspekte, die eben diesen Austausch erschweren können. Und das zunächst einmal aus gutem Grund: Der legitime Zweck der zahlreichen Datenschutzvorschriften besteht ja gerade darin, einen grenzenlosen Austausch von personenbezogenen Daten zu verhindern, um so den Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts zu schützen. Nicht umsonst hat das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang. 

Auch in der sozialen Arbeit sollte Datenschutz nicht in erster Linie als lästige Hürde für gelingenden Informationsaustausch begriffen werden. Gerade hier sind klare datenschutzrechtliche Bestimmungen unabdingbar für das in der Jugendhilfe als zentral angesehene Arbeitsprinzip des Vertrauensschutzes.

Problematisch wird es jedoch dort, wo nicht die jeweilige Vorschrift als solche, sondern vielmehr die Unsicherheit über deren Anwendung im konkreten Anwendungsfall die Kommunikation zwischen verschieden Akteuren behindert. 

 

Welche Informationen dürfen weitergegeben werden? An wen (nicht)? Was sind die Voraussetzungen für die Datenweitergabe? Die Antworten auf diese Fragen sind auch für Juristen nicht immer leicht zu finden. 

 

Bundes- und Landesdatenschutzrecht. Eine ganze Reihe von Spezialgesetzen. Hinzu kommt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die ab Mai 2018 unmittelbare Geltung erlangt. Der angesichts der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen durchaus nachvollziehbaren Unsicherheit, wollen wir in diesem Workshop begegnen und uns mit den wichtigsten datenschutzrechtlichen Vorschriften auseinandersetzen, die speziell im Arbeitskontext von Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung eine Rolle spielen.

 

Im Workshop werden wir folgenden Fragen nachgehen:

 

  • Was sind die relevanten Datenschutzvorschriften für die Arbeit im Bereich Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung? Wo sind diese geregelt?
  • Ein Blick in die Praxis: Wo gibt es Kommunikationshürden, die mit datenschutzrechtlichen Fragen zusammenhängen?
  • Lassen sich diese Hürden nehmen? Unter welchen (rechtlichen) Voraussetzungen?

EINGELADENE EXPERT(INN)EN

Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk

Hochschule Düsseldorf

Marcus Pryzibilla

Medical School Berlin




Download
Ergebnisdokumentation Datenschutzrechtliche Aspekte in der Radikalisierungsprävention
Dokumentation Datenschutz.pdf
Adobe Acrobat Dokument 880.8 KB